Eingabe eines Monitoringberichts
Wichtig zu wissen
Der Monitoringbericht für ein Jahr muss bis zum 31. Mai des folgenden Jahres (bzw. bis zum 31. März für den Zweck EHS) eingereicht werden.
Schritte 1 : Initialisierung eines Monitoringberichts
- Wählen Sie die Zielvereinbarung, für die der Monitoringbericht erfasst werden soll:
- Im Bereich „Monitoring” ein Link zum Monitoring wird angezeigt:
Hinweis: Dieser Link zum Monitoring wird erst ab dem 1. Juni des Monitoringjahres angezeigt. Sollte die Zielvereinbarung noch nicht in Kraft sein, besteht die Möglichkeit, einen provisorischen Monitoringbericht zu erstellen.
Schritte 2 : Bearbeitung starten
- Starten Sie die Bearbeitung des Monitoringberichts, indem Sie auf den Knopf « Bearbietung starten » klicken:
Schritte 3 : Erfassung der Monitoring-Daten
- Auf der Seite des zuvor erstellten Monitoringbericht, klicken Sie auf eine Betriebsstätte.
- Auf der Seite der Betriebsstätte müssen die folgenden Monitoring-Daten eingegeben werden:
- Endenergie
- nicht-energetische Emissionen
- Indikatoren
- Kennzahlen
- Tätigkeiten/Entwicklung
Dateneingabe für die Endenergie
Für jeden Energieträger können Sie:
- die Basisdaten für das Monitoring-Jahr nach Bedarf ändern:
- die « Einkauf / Verkauf », « Lager » und « Eigenproduktion » einzugeben:
Dateneingabe für die Massnahmen
Auf der Seite der Massnahme können Sie Folgendes tun:
- die Massnahmen entsprechend ihrer Umsetzung im Monitoring-Jahr aktivieren (1a) / deaktivieren (1b)
- die Wirkung der Massnahme zu erfassen (2)
- neue Massnahmen eingeben (3a) und bearbeiten oder löschen (nur für neu eingegebene) (3b)
Schritte 5 : Datenerfassung abschliessen
- Wenn alle Monitoring-Daten eingegeben sind, kann der Monitoringbericht eingereicht werden, indem Sie auf den Knopf « Datenerfassung abschliessen » klicken:
Hinweis
- Für UZV wird der Monitoringbericht dann an die QS des Beraterpools gesendet.
- Für KVZ wird der Monitoringbericht dann direkt an das Unternehmen zur Freigabe gesendet.
Schritte 6 : Prüfung durch den QS-Beraterpool (nur UZV)
Nach Abschluss der Datenerfassung geht die UZV zur Prüfung an den QS-Beraterpool.
Der QS-Beraterpool kann den Monitoringbericht bei Bedarf zur Korrektur an den Berater/das Unternehmen zurücksenden.
Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird der Monitoringbericht zur Freigabe an das Unternehmen gesendet.
Schritte 7 : Freigabe durch Unternehmen
Das Unternehmen gibt den Monitoringbericht frei, indem es auf den Knopf « Monitoringbericht freigeben » klickt:








