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CO2-Verordnung
Verminderungsverpflichtungen sind ein klimapolitisches Instrument. Es richtet sich an Betreiber von Anlagen, die in Folge des Umfangs der ausgestossenen Treibhausgasemissionen nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen und eine wirtschaftliche Tätigkeiten oder gewisse öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise Schwimmbäder, Spitäler oder Alters- und Pflegeheime. Anlagebetreiber zahlen auf fossile Brennstoffe eine CO2-Abgabe. Sie können sich diese Abgabe jedoch zurückerstatten lassen, wenn sie stattdessen gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung eingehen.
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Hier finden Sie eine Übersicht über Zielvereinbarungen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verminderung der CO2-Emissionen sowie allgemeine Informationen dazu.
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