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Unternehmen

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Zielvereinbarungen mit dem Bund sind ein Instrument, um in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu vermindern. Der Abschluss und die Einhaltung einer Zielvereinbarung ist eine der Voraussetzungen für die Verminderungsverpflichtung (CO2-Abgabebefreiung) und/oder die Rückerstattung des Netzzuschlags (RNZ). Zudem anerkennen die meisten Kantone die Zielvereinbarungen mit dem Bund für den Vollzug des Grossverbraucherartikels. Interessierte Unternehmen können Zielvereinbarungen erarbeiten. Energieberaterinnen und Energieberater, die vom Bund zugelassen sind, unterstützen sie dabei. Das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) arbeiten für den Vollzug der Zielvereinbarungen zusammen.

FAQ

Grundsätzlich können alle Unternehmen eine Zielvereinbarung als freiwillige Massnahme (ZV-FRM) eingehen. Eine Zielvereinbarung kann auch für den Vollzug des kantonalen Grossverbraucher-Artikels verwendet werden, in Kombination mit den Instrumenten des Bundes. Finanzielle Ansprüche aus Rückerstattungen und Abgaben (CO2-Abgabe, Netzzuschlag) können nur jene Unternehmen geltend machen, die eine für diesen Zweck anerkannte, Zielvereinbarung haben. Sie finden die Kriterien für eine Rückerstattung des Netzzuschlags und für die Verminderungsverpflichtung (CO2 Abgabebefreiung).