FAQ

  • Für wen ist die Zertifizierung zur Erarbeitung von Zielvereinbarung gedacht? 
    Die Zertifizierung richtet sich an Energieberaterinnen und Energieberater, die Unternehmen bei der Ausarbeitung von Zielvereinbarungen mit dem Bund zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützen. Diese ist auch für Auditorinnen und Auditoren angedacht.
     
  • Ich habe schon mehrere Unternehmen im Bereich Energie beraten, warum wird eine Zertifizierungsprüfung verlangt?
    Die Energieberaterinnen/Energieberater sind mitverantwortlich für die korrekte und einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus der Energie- und CO2-Gesetzgebung, die für die Erarbeitung und Umsetzung der Zielvereinbarungen relevant sind. Darum ist es wichtig, dass sie einheitliche Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen zu den folgenden Themen haben: Klima- und energiepolitische Rahmenbedingungen in der Schweiz, mit dem vorliegenden Auftrag verbundene Artikel in der Energie- und CO2-Gesetzgebung, Energie- und Verfahrenstechnik, Verminderung der CO2-Emissionen in der Schweiz im Industrie- und Dienstleistungssektor oder bei der öffentlichen Hand.

  • Gibt es ein vereinfachtes Zertifizierungs-Verfahren für bestehende Energieberaterinnen/Energieberater?
    Nein.
     
  • Ich bin schon bei einer vom Bund beauftragten Organisation als Energieberaterin/Energieberater akkreditiert, bis wann muss ich die Zertifizierung erfolgreich absolviert haben?
    Es empfiehlt sich die Zertifizierung so rasch wie möglich zu absolvieren. Die Zertifizierung ist eine Voraussetzung, um Zugang zum Zielvereinbarungs- und Monitoringtool zu erhalten.

  • Bis wann ist meine jetzige Akkreditierung gültig?
    Die bisherige Akkreditierung hat unter den neuen Regelungen keine Gültigkeit. Die Zertifizierung soll bis Ende 2022 erfolgen.

  • Darf ich trotz nichtbestandener Prüfung weiterhin Zielvereinbarungen abschliessen?
    Während einer kurzen Übergangsfrist wird das möglich sein. Zudem können Sie sich für eine nächste Prüfung anmelden.
     
  • An wen wende ich mich mit weiteren Fragen zur Zertifizierung?
    Zertifizierungsstelle zv-energie-cert@ost.ch.
     
  • Wie wird das wirtschaftliches Potential des Unternehmens bestimmt?
    Zur Bestimmung der wirtschaftlichen Massnahmen wird für alle technisch möglichen Massnahmen die Paybackdauer einmalig bei der Zielfestsetzung berechnet. Für die betriebswirtschaftlich tragbare Paybackdauer werden folgende Massnahmenkategorien unterschieden: Massnahmen an Infrastruktur, langlebigen und/oder produkt- und prozessübergreifenden Anlagen: Payback bis 8 Jahre. Übrige Massnahmen: Payback bis 4 Jahre.

  • Was sind die Systemgrenze einer Zielvereinbarung?
    Die Systemgrenze einer Zielvereinbarung ergibt sich aus der Aggregation einzelner Betriebsstätten, die an geographisch unterschiedlichen Orten sein können. Eine Zielvereinbarung kann somit eine einzelne oder mehrere Betriebsstätten beinhalten.
https://www.zv-energie.admin.ch/content/zve/de/home/infofuereb/information-fuer-energieberaterin/faq.html