Zertifizierung
Bei der Erarbeitung von Zielvereinbarungen zwischen Behörden und Unternehmen nehmen Energieberaterinnen und Energieberater sowie Auditorinnen und Auditoren eine wichtige Rolle ein. Auditorinnen und Auditoren beurteilen als Fachspezialisten die Zielvereinbarung und die allenfalls durch das Unternehmen eingereichten Unterlagen. Sie prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen und Bedingungen für den Abschluss der Zielvereinbarung oder eines korrekten Monitorings zur Steigerung der Energieeffizienz und Verminderung von CO2-Emissionen bei den Unternehmen in der ganzen Schweiz erfüllt sind.
Mit einer Zertifizierung soll eine hohe Qualität der Zielvereinbarungen und Monitoringberichte angestrebt werden, um deren Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit zu stärken. Die schweizweit einheitliche Zertifizierung aller Energieberaterinnen und Energieberater, Auditorinnen und Auditoren ermöglicht so eine Gleichbehandlung und eine entsprechende Qualitätssicherung innerhalb der Anspruchsgruppen und den Zielvereinbarungen bzw. deren Monitoring.
Die Zertifizierung der Auditorinnen und Auditoren ist eine Voraussetzung, damit eine hohe durchgängige Qualität der Zielvereinbarungen, sowie die Gleichbehandlung der Unternehmen sichergestellt werden kann. Die Auditorinnen und Auditoren müssen für die Erarbeitung und für das Überwachen der Zielvereinbarungen während der Umsetzungsphase mit dem vorgegebenen IT-Tool arbeiten.
Die Auditorinnen und Auditoren müssen die gleichen Anforderungen erfüllen für ein Zertifikat wie die Energieberaterinnen und Energieberater. Die Zertifizierungsstelle ist dieselbe. Es bestehen somit bezüglich der Anforderungen keine Unterschiede zwischen den beiden Funktionen.