FAQ

  • Ich habe schon mehrmals Zielvereinbarungen auditiert, warum wird eine Zertifizierungsprüfung verlangt?
    Die Auditorinnen und Auditoren sind mitverantwortlich für die korrekte und einheitliche Umsetzung der Vorgaben aus der Energie- und CO2-Gesetzgebung, die für die Erarbeitung und Umsetzung der Zielvereinbarungen relevant sind. Darum ist es wichtig, dass die Auditorinnen und Auditoren einheitliche Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen zu den folgenden Themen haben: Klima- und energiepolitische Rahmenbedingungen, in der Schweiz mit dem vorliegenden Auftrag verbundene Artikel in der Energie- und CO2-Gesetzgebung, Energie- und Verfahrenstechnik, Verminderung der CO2-Emissionen in der Schweiz im Industrie- und Dienstleistungssektor oder bei der öffentlichen Hand.
  • Gibt es ein vereinfachtes Verfahren für bestehende Auditorinnen oder Auditoren?
    Nein.

  • Wie lange ist die neue Zertifizierung gültig?
    Die Zertifizierung ist ab der erfolgreich absolvierten Zertifizierungsprüfung 5 Jahre gültig.

  • An wen wende ich mich mit weiteren Fragen zur Zertifizierung?
    Zertifizierungsstelle WERZ zv-energie-cert@ost.ch.
  • Wie wird das wirtschaftliches Potential des Unternehmens bestimmt?
    Zur Bestimmung der wirtschaftlichen Massnahmen wird für alle technisch möglichen Massnahmen die Paybackdauer einmalig bei der Zielfestsetzung berechnet. Für die betriebswirtschaftlich tragbare Paybackdauer werden folgende Massnahmenkategorien unterschieden: Massnahmen an Infrastruktur, langlebigen und/oder produkt- und prozessübergreifenden Anlagen: Payback bis 8 Jahre. Übrige Massnahmen: Payback bis 4 Jahre.

  • Was sind die Systemgrenze einer Zielvereinbarung?
    Die Systemgrenze einer Zielvereinbarung ergibt sich aus der Aggregation einzelner Betriebsstätten, die an geographisch unterschiedlichen Orten sein können. Eine Zielvereinbarung kann somit eine einzelne oder mehrere Betriebsstätten beinhalten.
https://www.zv-energie.admin.ch/content/zve/de/home/infofuerauditor/information-fuer-auditorin-bis/faq.html