Verminderungsverpflichtungen sind ein klimapolitisches Instrument. Es richtet sich an Betreiber von Anlagen, die in Folge des Umfangs der ausgestossenen Treibhausgasemissionen nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen und eine wirtschaftliche Tätigkeiten oder gewisse öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise Schwimmbäder, Spitäler oder Alters- und Pflegeheime. Anlagebetreiber zahlen auf fossile Brennstoffe eine CO2-Abgabe. Sie können sich diese Abgabe jedoch zurückerstatten lassen, wenn sie stattdessen gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung eingehen.
Eine Verminderungsverpflichtung dauert bis 2040, wird durch das BAFU verfügt, ist verbindlich und besteht im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen:
- Gesuch für eine Verminderungsverpflichtung
- Gültige Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verminderung der CO2-Emissionen
- Jährlicher Monitoringbericht
- Dekarbonisierungsplan