Der Monitoringbericht für ein Jahr muss bis zum 31. Mai des folgenden Jahres (bzw. bis zum 31. März für den Zweck EHS) eingereicht werden.
- Schritte 1 : Initialisierung eines Monitoringberichtes
- Schritte 2 : Berater informieren
- Schritte 3 : Bearbeitung starten
- Schritte 4 : Erfassung der Monitoring-Daten
- Schritte 5 : Datenerfassung abschliessen
- Schritte 6 : Prüfung durch den QS-Beraterpool (nur UZV)
- Schritte 7 : Freigabe durch Unternehmen
So initialisieren Sie eines Monitoringberichts :
- Wählen Sie die Zielvereinbarung, für die der Monitoringbericht erfasst werden soll.

- Klicken Sie auf das « + » in der Box « Monitoring »:

- Der Monitoringbericht wurde erstellt und ist zugänglich, indem Sie auf den Link im Bereich « Monitoring » klicken:

Schritte 2 : BeraterIn informieren
- Auf der Seite des Monitoringberichts überprüfen Sie bitte, dass eine/ein BeraterIn Berater vorhanden ist.
- Wenn dies nicht der Fall ist, fügen Sie den/die entsprechenden Berater mit dem « + » Zeichen hinzu.

- Informieren Sie den/die BeraterIn, indem Sie auf den Knopf «Berater informieren » klicken:

Schritte 3 : Bearbeitung starten
- Starten Sie die Bearbeitung des Monitoringberichts, indem Sie auf den Knopf « Bearbietung starten » klicken:

Schritte 4 : Erfassung der Monitoring-Daten
- Auf der Seite des zuvor erstellten Monitoringbericht, klicken Sie auf eine Betriebsstätte.
- Auf der Seite der Betriebsstätte müssen die folgenden Monitoring-Daten eingegeben werden:
- Endenergie
- nicht-energetische Emissionen
- Indikatoren
- Kennzahlen
- Tätigkeiten/Entwicklung

Dateneingabe für die Endenergie
Für jeden Energieträger können Sie:
- die Basisdaten für das Monitoring-Jahr nach Bedarf ändern:

- die « Einkauf / Verkauf », « Lager » und « Eigenproduktion » einzugeben:

Dateneingabe für die Massnahmen
Auf der Seite der Massnahme können Sie Folgendes tun:
- die Massnahmen entsprechend ihrer Umsetzung im Monitoring-Jahr aktivieren (1a) / deaktivieren (1b)
- die Wirkung der Massnahme zu erfassen (2)
- neue Massnahmen eingeben (3a) und bearbeiten oder löschen (nur für neu eingegebene) (3b)

Schritte 5 : Datenerfassung abschliessen
- Wenn alle Monitoring-Daten eingegeben sind, kann der Monitoringbericht eingereicht werden, indem Sie auf den Knopf « Datenerfassung abschliessen » klicken:

- Für UZV wird der Monitoringbericht dann an die QS des Beraterpools gesendet.
- Für KVZ wird der Monitoringbericht dann direkt an das Unternehmen zur Freigabe gesendet.
Schritte 6 : Prüfung durch den QS-Beraterpool (nur UZV)
Nach Abschluss der Datenerfassung geht die UZV zur Prüfung an den QS-Beraterpool.
Der QS-Beraterpool kann den Monitoringbericht bei Bedarf zur Korrektur an den Berater/das Unternehmen zurücksenden.
Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird der Monitoringbericht zur Freigabe an das Unternehmen gesendet.
Schritte 7 : Freigabe durch Unternehmen
Das Unternehmen gibt den Monitoringbericht frei, indem es auf den Knopf « Monitoringbericht freigeben » klickt:

Letzte Änderung 05.02.2025