Eingabe eines Monitoringberichts

Schritte 1 : Initialisierung eines Monitoringberichts

So initialisieren Sie eines Monitoringberichts :

  • Wählen Sie die Zielvereinbarung, für die der Monitoringbericht erfasst werden soll.
  • Klicken Sie auf das « + » in der Box « Monitoring »:
  • Der Monitoringbericht wurde erstellt und ist zugänglich, indem Sie auf den Link im Bereich « Monitoring » klicken:

Schritte 2 : BeraterIn informieren

  • Auf der Seite des Monitoringberichts überprüfen Sie bitte, dass eine/ein BeraterIn Berater vorhanden ist.
  • Wenn dies nicht der Fall ist, fügen Sie den/die entsprechenden Berater mit dem « + » Zeichen hinzu.
  • Informieren Sie den/die BeraterIn, indem Sie auf den Knopf «Berater informieren » klicken:

Schritte 3 : Bearbeitung starten

  • Starten Sie die Bearbeitung des Monitoringberichts, indem Sie auf den Knopf « Bearbietung starten » klicken: 

Schritte 4 : Erfassung der Monitoring-Daten

  • Auf der Seite des zuvor erstellten Monitoringbericht, klicken Sie auf eine Betriebsstätte.
  • Auf der Seite der Betriebsstätte müssen die folgenden Monitoring-Daten eingegeben werden:
    • Endenergie
    • nicht-energetische Emissionen
    • Indikatoren
    • Kennzahlen
    • Tätigkeiten/Entwicklung

Dateneingabe für die Endenergie

Für jeden Energieträger können Sie:

  • die Basisdaten für das Monitoring-Jahr nach Bedarf ändern:
  • die « Einkauf / Verkauf », « Lager » und « Eigenproduktion » einzugeben:

Dateneingabe für die Massnahmen

Auf der Seite der Massnahme können Sie Folgendes tun:

  • die Massnahmen entsprechend ihrer Umsetzung im Monitoring-Jahr aktivieren (1a) / deaktivieren (1b)
  • die Wirkung der Massnahme zu erfassen (2)
  • neue Massnahmen eingeben (3a) und bearbeiten oder löschen (nur für neu eingegebene) (3b)

Schritte 5 : Datenerfassung abschliessen

  • Wenn alle Monitoring-Daten eingegeben sind, kann der Monitoringbericht eingereicht werden, indem Sie auf den Knopf « Datenerfassung abschliessen » klicken:

Schritte 6 : Prüfung durch den QS-Beraterpool (nur UZV)

Nach Abschluss der Datenerfassung geht die UZV zur Prüfung an den QS-Beraterpool.

Der QS-Beraterpool kann den Monitoringbericht bei Bedarf zur Korrektur an den Berater/das Unternehmen zurücksenden.

Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, wird der Monitoringbericht zur Freigabe an das Unternehmen gesendet.

Schritte 7 : Freigabe durch Unternehmen

Das Unternehmen gibt den Monitoringbericht frei, indem es auf den Knopf « Monitoringbericht freigeben » klickt:

Letzte Änderung 05.02.2025

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